Versendung von Fragebögen vor Beginn der Betriebsprüfung

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) weist in seiner Pressemitteilung vom 23.06.2011 darauf hin, dass immer mehr Finanzämter zur Vorbereitung einer Betriebsprüfung Fragebögen an die zu prüfenden Unternehmen versenden.

Überwiegend betroffen sei derzeit das Friseurhandwerk. Der BdSt rät dazu, die Beantwortung dieses Fragebogens sehr gewissenhaft und vorsichtig durchzuführen, da er die Grundlage für Nachkalkulationen und (Hinzu)schätzungen der Betriebsprüfer bilde. Obwohl der Fragebogen einen Prüfungszeitraum angebe und eine Überschrift mit dem Zusatz “… zur Überprüfung der Erlöse” trage, sei vielen Betroffenen die Tragweite ihrer hierin gemachten Angaben nicht bewusst. Die Angaben seien die Grundlage des Betriebsprüfers zur Prüfung der Plausibilität zwischen Ausgaben und erzielten Erlösen. Würden die Erklärungen darin z.B. zum Verbrauch oder zur benötigten Arbeitszeit zu sehr von der Realität abweichen, passe das daraus resultierende Ergebnis nicht zu dem in der Steuererklärung erklärten Ergebnis. In der Konsequenz werde dann die Höhe des Gewinnes/Verlustes vom Prüfer neu geschätzt und es komme regelmäßig zu Steuernachzahlungen.
Der Fragebogen stellt laut BdSt sehr detaillierte Fragen und schon geringe Abweichungen bei bestimmten Angaben könnten bei der Vielzahl von bedienten Kunden ganz erhebliche Auswirkungen auf das überprüfte Betriebsergebnis haben. Am Beispiel des Friseurhandwerks wird aufgezeigt, dass bereits die zweite Frage: “Anteil der Kunden in Prozent? Damen/Herren/Kinder” ein Risiko im Falle ungenauer Angaben birge. Die benötigte Arbeitszeit sei regelmäßig bei Frauen am längsten und die Menge an benötigten Haarprodukten dürfe bei Kindern wohl am geringsten sein. Eine zu ungenaue Angabe an dieser Stelle könne demnach maßgeblich für alle weiteren Fehlkalkulationen sein. Aber auch weitere Fragen würden ausreichend Potenzial bieten, um bei der Nachkalkulation vom tatsächlichen Ergebnis abzuweichen.

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