Die Aufwendungen für eine Erstausbildung oder ein Erststudium unmittelbar nach dem Schulabschluss sind voll als vorweggenommene Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn sie hinreichend konkret durch die spätere Berufstätigkeit veranlasst sind.
Bisherige Rechtslage:
Die Kosten für ein erstmaliges Hochschulstudium oder die Berufsausbildung sind nach § 12 (1) Nr. 5 EStG dem privaten Bereich zuzuordnen und nur im Rahmen des Sonderausgabenabzugs nach § 10 (1) Nr. 7 EStG bis 4.000 € im Jahr zu berücksichtigen.
In den Genuss des Sonderausgabenabzugs kamen aber nur Studenten, die auch entsprechende Einnahmen in den jeweiligen Jahren generierten. Ein Verlustvortrag kann durch Sonderausgaben nicht entstehen.
Neueste Rechtsprechung des BFH:
Die Kosten für ein Studium oder die Berufsausbildung sind als vorweggenommene Werbungskosten abzugsfähig, wenn eine konkrete Veranlassung durch den späteren Beruf dargelegt wird. Dies ist insbesondere bei Ärzten, Zahnärzten und Pharmazeuten unproblematisch, wenn nach dem Studium die Approbation erfolgt. Doch auch andere Berufsgruppen können diesen Nachweis führen.
Dies hat der BFH in seinen jetzt veröffentlichten Urteilen vom 28.07.2011 (Az: VI R 38/10 und VI R 7/10) entschieden.
Durch die Feststellung der Verluste und deren Vortrag kann in späteren Jahren der Verlust vom Einkommen abgezogen werden und damit eine niedrigere Steuerbelastung erreicht werden.
Folgende Kosten können abzugsfähig sein:
• Studiengebühren
• Fahrtkosten
• Fachliteratur
• doppelte Haushaltsführung (wenn eine Wohnung am Heimatort vorhanden ist und beibehalten wird)
• PC / Laptop
• Bürobedarf
• sonstige Kosten in Zusammenhang mit der Erstausbildung / Studium
Was ist zu tun:
Auch für die Vergangenheit kann bis zum Ablauf der Festsetzungsverjährung der Antrag auf die Feststellung der Verluste beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Hallo lieber Kollege Bertl,
Gratulation zum blog. Ich freue mich, dass ich hier einen Kollegen finde, der die neuen Medien mitnutzt. Das ist wichtig deshalb, weil wir unsere Erfahrungen ( unabhängig vom Inhalt) an unsere Mandanten weitergeben können. Weiter also viel Erfolg beim bloggen.
Viele Grüße nach Regensburg, Thomas Rösch